Revidierter Zahnarzttarif Dentotar®
Nach über 20 Jahren erfolgt erstmals eine Tarifrevision des Zahnarzttarifes. Es ist mit nur geringfügigen Preisänderungen zu rechnen.
Unsere Praxis rechnet ab dem 1. Januar 2018 nach dem revidierten Tarif (genannt Dentotar®) ab. Angefangene Arbeiten von Privatpatienten werden nach dem alten Tarif beendet.
Unser Taxpunktwert
- Privatpatienten: 1.12
- Versicherungen und Sozialtarif: 1.0
Gerne erläutern wir Ihnen unsere Tarife in einem persönlichen Gespräch und erstellen Ihnen vor jeder Behandlung eine unverbindliche Offerte.
Noch Fragen?
Administratives
Ja, aber mit Ausnahmen:
Folgende Regelung wurde von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO mit dem Preisüberwacher vor Jahren ausgearbeitet: „Versäumt ein Patient eine Sitzung, ohne sich mindestens 24 Stunden zuvor abzumelden, so wird er schadenersatzpflichtig.“ Es wird ein Ansatz von 62.2 Taxpunkten pro 15 Minuten (Pos 4.0130) bzw. 41.7 Taxpunkten pro 10 Minuten (Pos 8.0130) beim Zahnarzt festgelegt. Auch versäumte Hygienesitzungen sind schadenersatzpflichtig. Der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihm nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu nutzen (z.B. Behandlung eines Notfallpatienten).
Da leider immer wieder Eltern die Termine Ihrer Kinder bei uns vergessen, sind wir gezwungen, uns an diese Regelung zu halten und mit wenigen Ausnahmen alle Termine, die verpasst oder nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgemeldet wurden, voll zu verrechnen. Die Ausnahmen beinhalten u.a. folgendes: Krankheit, Todesfall, Fahrzeugpannen, etc. Absagen infolge kurzfristig angesagter schulischer Anlässe werden nicht akzeptiert.
Ja: Leider führt dies immer wieder zu Diskussionen mit den Lehrern. Ein Besuch beim Kinderzahnarzt ist ein Arztbesuch; dafür müssen die Kinder dispensiert werden.
Ein Grundpfeiler der hohen Mundgesundheit in der Schweiz bildet die regelmässige zahnärztliche Kontrolle. Wir beurteilen dabei nicht nur die Gesundheit der Zähne, des Zahnfleisches und der Schleimhaut, sondern auch das Wachstum und die Zahnstellung.
Allgemeines
Ja
- Parkplätze und Parkhäuser befinden sich in der näheren Umgebung der Praxis.
- es steht ein Lift zur Verfügung.
- die Praxis ist weitestgehend rollstuhlgängig. Wir befinden uns in einem Altbau und vor dem Haupteingang sind ein paar Stufen. Der Denkmalschutz erlaubt es nicht diesen Eingang zu verändern. Gerne Helfen wir aber über die paar Stufen um in die Praxis zu gelangen.
Mit ca. 3-4 Jahren:
Wir empfehlen die erste Kontrolle nach Durchbruch aller 20 Milchzähne machen zu lassen. Vielleicht im Rahmen einer Kontrolle eines Elternteils oder eines Geschwisters.
Mundhygiene
Der Zahnbürstentyp ist vom Alter und den manuellen Fähigkeiten abhängig: Handzahnbürsten sollten immer weich/soft sein.
Diese Frage kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden.
Bei Kindern ist die Wahl der Zahnbürste auch vom Alter, der Kooperation und den manuellen Fähigkeiten des Kindes abhängig.
Elektrische Zahnbürsten sind sehr effizient. Bei elektrischen Zahnbürsten sollte darauf geachtet werden, dass sie mit einem Akku betrieben werden und es sich um eine sog. „hydro-dynamische“ oder „Schallzahnbürste“ handelt.
Damit Ihre Zähne gesund bleiben, verwenden Sie immer eine fluoridhaltige Zahnpasta.
Wir beraten Sie gerne individuell bei spezifischen Zahnbeschwerden, wie z.B. Zahnhalsüberempfindlichkeit, Zahnhalskaries, Mundtrockenheit, usw.
Die Zahnpasta ist vom Alter des Kindes abhängig: ab dem ersten Milchzahn sollte mit einer Kinderzahnpasta geputzt werden (0-6 Jahre). Junior Zahnpasten werden in der Regel zwischen 6 und 12 Jahren empfohlen, d.h. ab Beginn des Zahnwechsels. Falls Ihr Kind die Zahnpasta während des Zähneputzens zuverlässig ausspuckt, kann auch schon ab dem 5. Geburtstag eine Junior Zahnpasta benutzt werden. Ab dem ersten bleibenden Zahn empfehlen wir, wöchentlich einmal abends mit einem Fluorid – Gelée zu putzen. Grundsätzlich soll nach dem Zähneputzen nicht mit Wasser gespült werden.
Ja: Zahnzwischenräume müssen regelmässig gereinigt werden (max. 1xTag) um Karies und Zahnfleischprobleme zu verringern
Da die motorischen Fähigkeiten von Kindern z.T. eingeschränkt sind, soll die Zahnseide bis Ende Primarschule nur durch die Eltern angewendet werden, wenn indiziert.